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Flughafenstraße 61
70629 Stuttgart
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5x HR-Bekanntmachungen:

2016-11-08:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.10.2016. Geschäftsanschrift: Flughafenstraße 61, 70629 Stuttgart. Gegenstand: Die Entwicklung, die Durchführung, der Vertrieb und die Zurverfügungstellung von Beratungs- und Dienstleistungen sowie Wirtschaftsgütern im informationstechnologischen und administrativen Bereich, insbesondere die Programmierung und der Vertrieb von Software, die Durchführung von Zertifizierungen, Übersetzungen, Schulungen und Managed Services. Die Gesellschaft kann ferner im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung bzw. der Vermittlung von Fach- und Führungskräften sowie Freiberuflern tätig werden. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Bauer, Achim Rolf, Zürich / Schweiz, *27.10.1961; Dr. Müller, Andreas, Mannheim, *21.05.1968.

2017-11-07:
Bestellt als Geschäftsführer: Baum, Markus, Mainz, *08.04.1981; Biallas, Stephan, Hamburg, *06.09.1967. Nicht mehr Geschäftsführer: Bauer, Achim Rolf, Zürich / Schweiz, *27.10.1961.

2020-01-15:
Bestellt als Geschäftsführer: Nickl, Felix, München, *26.12.1973; Plaumann-Ewerdwalbesloh, Michael, Dreieich, *14.01.1969. Nicht mehr Geschäftsführer: Biallas, Stephan, Hamburg, *06.09.1967; Dr. Müller, Andreas, Mannheim, *21.05.1968.

2020-04-30:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kiel, Udo, Hannover, *14.08.1967; Lloyd, Huw, Hamburg, *18.08.1976.

2020-07-06:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.06.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Ernst & Young Retail Services GmbH", Eschborn (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 42260) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.