2013-05-29: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.04.2013. Geschäftsanschrift: Göschwitzerstr. 56, 07745 Jena. Gegenstand des Unternehmens: Unternehmensberatung für mittelständische Unternehmen sowie deren kaufmännische Verwaltung, insbesondere betriebliches Rechnungswesen, Debitoren- und Kreditorenmanagement, einschließlich Agenturgeschäft mit Versicherungen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Eberlein, Lars, Altenberga, *11.05.1971; Höftmann, Hans-Jürgen, Jena, *21.07.1953, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der ESM Management AG mit dem Sitz in Jena (Amtsgericht Jena HRB 210647) aufgrund Umwandlungsbeschluss vom 15.04.2013. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-08-01: Die Gesellschafterversammlung vom 24.07.2014 hat die Änderung des § 3 (Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2017-09-06: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2017 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Eberlein Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Altenberga verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitigen Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft wirksam geworden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.