2007-07-30: Die Generalversammlung vom 22.06.2007 hat die Änderung des Statuts in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere: a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; b) die Annahme von sonstigen Einlagen; c) die Gewährung von Krediten aller Art; d) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; e) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; f) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; g) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; h) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; i) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen.
2010-01-11: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Maggi, Ralf, Leinfelden-Echterdingen, *22.08.1957.
2010-10-18: Bestellt als Vorstand: Schmid, Dietmar Rudolf, Tübingen, *23.07.1966.
2011-01-31: Nicht mehr Vorstandsmitglied: Eckert, Dieter, Bankkaufmann, Leinfelden-Echterdingen.
2012-09-10: Die Generalversammlung vom 11.05.2012 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 10 (Auseinandersetzung) und § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung) beschlossen.
2013-10-21: Echterdinger Bank eG, Leinfelden-Echterdingen (Hauptstr. 48, 70771 Leinfelden-EchterdingenBestellt als Vorstand: Eckert, Dieter, Stuttgart, *11.10.1946. Nicht mehr Vorstandsmitglied: Ihle, Roland, Filderstadt, *04.11.1955.
2014-02-12: Bestellt als Vorstand: Kittelberger, Martin, Leinfelden-Echterdingen, *06.03.1969. Nicht mehr Vorstand: Eckert, Dieter, Stuttgart, *11.10.1946.
2020-12-30: Die Generalversammlung vom 23.10.2020 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 10 (Auseinandersetzung), § 15 (Vertretung), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 19 (Willensbildung), § 22 (Aufgaben und Pflichten), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrat), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26 (Ausübung der Mitgliederrechte), § 27 (Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 33 (Abstimmungen und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 36 (Teilnahme an Verbänden), § 36 a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Generalversammlung (virtuelle Generalversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), § 36 b (schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Generalversammlung), § 36 c (Übertragung der Generalversammlung in Bild und Ton), § 40 (Nachschusspflicht), § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) und § 46 (Bekanntmachungen) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor alle durch Annahme von Einlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
2021-11-02: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Struck, Frank, Waldenbuch, *05.06.1982.
2022-01-14: Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Verpflichtung der Genossen, Nachschüsse zur Insolvenzmasse zu leisten, wurde aufgehoben. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.