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Eckardt & Hotop GmbH

Bauunternehmen, Feuerungs, Schornsteinbaugesellschaft..., Schornsteinbau, Höchstdruckwasserstrahlen, Kaminsanierung, Betonabbruch, Schadstoffsanierung, Trockeneisstrahlen, Saarländische, Wasserstrahlschneiden
Adresse / Anfahrt
In der Acht 7
66333 Völklingen
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2012-01-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma/Sitz), 17 (Schlussbestimmungen) und mit ihr die Sitzverlegung nach Völklingen beschlossen. Neuer Sitz: Völklingen. Geschäftsanschrift: In der Acht 7, 66333 Völklingen.

2013-09-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile), 17 (Schlussbestimmungen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 24.950,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Hans Pfeiffer & Co GmbH mit dem Sitz in Völklingen (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 74806) beschlossen. Neues Stammkapital: 51.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2013-09-11:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2013 mit der Hans Pfeiffer & Co GmbH mit Sitz in Völklingen (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 74806) als übertragender Gesellschaft gegen Gewährung von Geschäftsanteilen unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-12-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Eckardt & Hotop GmbH.