2012-02-01: Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2011 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde insbesondere geändert: Sitz, Gegenstand des Unternehmens. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Ansbach. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Graviermaterialien und Werbeartikeln. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Bestellt: Geschäftsführer: Eckart, Frank, Ansbach, *18.12.1983, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-04-16: Die Gesellschafterversammlung vom 25.01.2013 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: Eckart signplastics GmbH. Die Eckart Lasertechnik Vertriebs GmbH mit dem Sitz in Ansbach (Amtsgericht Ansbach HRB 4068) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.01.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-12-30: Bestellt: Geschäftsführer: Eckart, Gudrun, Flachslanden, *26.10.1958, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-07-21: Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2017 hat die Änderung der §§ 3 , 10 (Befreiung vom Wettbewerbsverbot), 12 (Gesellschafterversammlungen), 13 (Gesellschafterbeschlüsse) und 14 (Güterstandsvereinbarung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.