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Eckpunkte Kommunikation GmbH

Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation, Marketingagentur, Themen-Radio..., Neuste, KI-Einsatz, Mobilitätsmanagement, Minuten Lesezeit, Volontariat, Fachbeiträge, Webinarreihe
Adresse / Anfahrt
Bahnhofstraße 23
35781 Weilburg
Kontakt
14 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 14 Mitarbeiter
Gründung 2008
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-08-05:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.06.2019. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 23, 35781 Weilburg. Gegenstand: die Kommunikationsberatung, die Öffentlichkeitsarbeit, das Marketing, journalistische Tätigkeiten und die Verlegertätigkeit. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Eck, Wolfgang, Weilburg, *23.07.1962, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-08-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR auf 25.001,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abs. 1 beschlossen. Neues Stammkapital: 25.001,00 EUR. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die eckpunkte Kommunikationsberatung e.K mit Sitz in Weilburg (Amtsgericht Limburg, HRA 3315) aus dem Vermögen des Inhabers Wolfgang Eck als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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