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Eco-Express Laundry Systems GmbH

EcoExpress, Waschsalons
Adresse / Anfahrt
Weststraße 18
52074 Aachen
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2017-07-14:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.06.2017. Geschäftsanschrift: Weststraße 18, 52074 Aachen. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben eines Franchiseunternehmens im Rahmen des Betriebs von Waschsalons mit Partnern sowie der Handel mit Maschinen, Geräten, Kleinteilen aller Art, die mit dem Betrieb eines Waschsalons zusammenhängen. Ferner das Erbringen von Dienstleistungen aller Art im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betreiben von Waschsalons, dazu gehört auch das Verleasen von Maschinen und Geräten. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen, die dem vorgenannten Zwecke dienen, zu beteiligen und deren Geschäftsführung zu übernehmen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Stammkapital: 25.002,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wild, Carsten, Köln, *23.08.1982, einzelvertretungsberechtigt.

2017-08-31:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.07.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von bisher 25.002,00 EUR um 900,00 EUR auf nunmehr 25.902,00 EUR zum Zwecke der Abspaltung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.902,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile des Vermögens (Geschäftsbereich "Partnergeschäft") der Eco-Express Waschsalons GmbH mit Sitz in Aachen (Amtgericht Aachen HRB 6960) im Wege der Abspaltung zur Aufnahme übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-08-31:
Die Abspaltung wurde am 31.08.2017 in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen.

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