2005-10-05: Edit-Line Verlags- und Produktionsgesellschaft mbH, Mainz (Robert Koch Str. 8, Mainz). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 28.07.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.07.2005 einen Teil ihres Vermögens nämlich den Teilbetrieb Verlags-und Produktionstätigkeit der Zeitschrift Sponsors als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete SPONSORs Verlags GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 40046) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.