Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Eggert GmbH & Co. KG

Elektroladen, Miele Haushaltsgeräte, Bereichen Küchenmöbel..., Einbauküchen, Einbaugeräte und Miele, Küchenplanung
Adresse / Anfahrt
Pforzheimer Straße 45
75180 Pforzheim
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2010-01-22:
(Der Vertrieb, der Einbau und die Reparatur von Elektrogeräten und Einbauküchen sowie die Ausführung von Elektroinstallationen und der Handel mit Elektroartikeln aller Art.).Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Pforzheimer Str. 45, 75180 Pforzheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Fricker & König Verwaltungs-GmbH, Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRB 708446), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-08-27:
Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Elektro-Service Jürgen König e.K.", Neuenbürg (Amtsgericht Mannheim HRA 703036) am 26.08.2010 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Eggert Einbauküchen und Elektrogeräte e.K.", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRA 701044) am 26.08.2010 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.

2010-08-27:
Der Einzelkaufmann Fricker, Sascha, Pforzheim, *04.09.1975 hat als Inhaber der Firma "Eggert Einbauküchen und Elektrogeräte e.K.", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRA 701044) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 05.08.2010 mit Nachtrag vom 25.08.2010 und der Versammlungsbeschlüsse vom 05.08.2010 und 25.08.2010 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Der Einzelkaufmann König, Jürgen, Neuenbürg, *29.06.1960 hat als Inhaber der Firma "Elektro-Service Jürgen König e.K.", Neuenbürg (Amtsgericht Mannheim HRA 703036) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 05.08.2010 mit Nachtrag vom 25.08.2010 und der Versammlungsbeschlüsse vom 05.08.2010 und 25.08.2010 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing