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Egoli Tossell Film GmbH

Jens Meurer, Meurer and Judy
Adresse / Anfahrt
Brunnenstraße 13
10119 Berlin
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2013-07-15:
Firma: Egoli Tossell Film GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Wallstraße 15a, 10179 Berlin Gegenstand: Die Entwicklung, Herstellung, Verwertung, Vertrieb und Vermarktung von (Kino-)Filmen, Fernsehproduktionen und anderen audiovisuellen Produkten jeglicher Art sowie damit verwandte Tätigkeiten und das Angebot von Dienstleistungen in den Bereichen Post-Produktion, Neue Medien, Filmfinanzierung und Co-Produktion im eigenen und fremden Namen. Stamm- bzw. Grundkapital: 103.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Meurer, Jens, *08.06.1963, Berlin; Geschäftsführer:; 2. Tossell, Judith, *05.05.1966, Berlin Prokura: 1. Lehmann, Frank, *09.06.1971, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 26.06.2013 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Egoli Tossell Film Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 81847 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 26.06.2013.; Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2002 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Egoli Films GmbH, München (Amtsgericht München, HRB 120606) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2015-11-12:
Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Lehmann, Frank

2016-01-20:
Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Meurer, Jens; Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Tossell, Judith; Geschäftsführer: 3. Hansell, Marc, *15.01.1972, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

2017-01-06:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Rungestraße 9, 10179 Berlin

2020-11-19:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: c/o Film House Germany AG, Brunnenstraße 13, 10119 Berlin

2020-12-30:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die timebandits films GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 144673 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.