2013-09-17: Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen organschaftliche Vertreter sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
2015-10-21: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.08.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ES NAFTA GmbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 4364) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.08.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "CharMS GmbH", Münster (Amtsgericht Münster HRB 10034) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-08-29: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.08.2016 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Ehinger-Schwarz" Schmuck-Ideen-Gestaltung GmbH", Köln (Amtsgericht Köln HRB 21269) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-10-20: Laufende Nr. 13, Spalte 5 ist gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Gericht beabsichtigt, die Eintragung der Firma im Handelsregister wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung von Amts wegen nach § 395 FamFG als unzulässig zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung ist auf einen Monat ab Veröffentlichung bestimmt.
2016-11-03: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.08.2016 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Ehinger-Schwarz" Schmuck-Ideen-Gestaltung GmbH", Köln (Amtsgericht Köln HRB 21269) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.