2008-02-04: Bestellt als Vorstand: Eichhorn, Daniela, Birstein, *01.02.1982, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-02-26: Die Hauptversammlung vom 07.02.2013 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 4 (Grundkapital) und mit ihr die Erhöhung des Grundkapitals um 4.920.000,00 EUR auf 5.040.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln beschlossen. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Lauterbacher Str. 40, 63633 Birstein. Neuer Gegenstand: Der Betrieb von Baumärkten, der Handel mit Baustoffen aller Art und mit Brennstoffen sowie der Transport von Gütern im gewerblichen Güterkraftverkehr. Neues Grundkapital: 5.040.000,00 EUR.
2014-03-20: Die Hauptversammlung vom 14.03.2014 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) und mit ihr die Erhöhung des Grundkapitals um 126.000,00 EUR auf 5.166.000,00 EUR beschlossen. Neues Grundkapital: 5.166.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:
2016-05-13: Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Heckert, Pierre Andre, Schotten, *10.02.1978.
2016-11-29: Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.
2021-11-26: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Mein Online Baumarkt 24 GmbH mit dem Sitz in Birstein und der Eichhorn Vermögensverwaltung GmbH mit dem Sitz in Birstein (Amtsgericht Hanau HRB 92086) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.