2022-01-11: Partnerschaft. Gegenstand: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters/der Steuerberaterin nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne des § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.". Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Eichhorn, Michael Johannes, Steuerberater, Mönchengladbach, *26.07.1965; Ody, Markus, Steuerberater, Erkrath, *23.05.1966, jeweils mit der Befugnis im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Eichhorn und Ody Steuerberatungsgesellschaft mbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 33604) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 09.12.2021.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.