2022-01-19: (Gegenstand des Unternehmens ist Präsenz-, virtuelles und Online-Sprach- und Kommunikations-Training und -Coaching, Sprach- und Sprachstrate-gie-Beratung im Firmenkundenbereich mit und ohne Zertifikatsprüfungen, interkulturelle Seminare, Assessment, Übersetzungs- und Dolmetscherleis-tungen.. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen. Sie kann insbesondere andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art gründen, erwerben, sich an ihnen beteiligen oder pachten und sie kann Zweigniederlassungen an anderen Orten erreichten. Die Gesellschaft ist be-rechtigt, Unternehmensverträge abzuschließen). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hochstraße 50, 60313 Frankfurt amMain. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, vertreten diese gemeinsam. Persönlich haftender Gesellschafter: Eifert. Sprachen. Seminare. Coaching. Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main 72 AR 4500/21), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-03-15: Neue Firma: Eifert. Sprachen. Seminare. Coaching GmbH & Co. KG.
2022-05-05: Registerstelle von Amts wegen aktualisiert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Eifert. Sprachen. Seminare. Coaching. Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main , einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.04.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Wolfgang Eifert, Königstein/Taunus, *10.01.1951 unter der Firma Eifert SSC e.K. mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main; HRA 52427) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.