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Eigenbetrieb Stadtentwässerung Böblingen Sigrid Müller

Kundenzentrum, Starkregen-Gefahrenkarten, Vakuumentwässerung..., Gesplittete, Kläranlage, Rückstausicherung, Abwassergebühr, Vorbildliche, Regenereignis, Veranstaltungsfläche
Adresse / Anfahrt
Wolfgang-Brumme-Allee 32
71032 Böblingen
1x Adresse:

Bahnhofspassage 2
71034 Böblingen


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8 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 8 Mitarbeiter
Formell
10x HR-Bekanntmachungen:

2013-09-09:
Eigenbetrieb der Stadt Böblingen. Satzung vom 13.12.1995, zuletzt geändert am 01.06.2011. Versorgungsbetriebe (Wasser und Fernwärme), Badebetrieb, Parkbetriebe, das Industriegleis und Abwasserbeseitigung. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Werkleitung, bestehend aus dem Werkleiter, vertritt den Eigenbetrieb. Werkleiter: Schneckenburger, Hermann, Gärtringen, *05.03.1951.

2014-01-09:
Die Stadt Böblingen hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 16.12.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.11.2013 und 16.12.2013 aus ihrem Eigenbetrieb die Betriebszweige Fernwärmeversorgung, Wasserversorgung, Bäderbetrieb und Verkehrssparte (Betrieb von Parkhäusern und Industriegleisen), einschließlich der Beteiligung der Stadt Böblingen in Höhe von 50 % des Stammkapitals der Fernwärme Transportgesellschaft mbH, Böblingen, mit allen Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens, mit Ausnahme des hoheitlichen Bereichs "Abwasser", auf die "Stadtwerke Böblingen GmbH & Co. KG", Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 729373) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2014-08-13:
Bestellt als Werkleiter: Mai, Erik, Backnang, *12.11.1981. Nicht mehr Werkleiter: Schneckenburger, Hermann, Gärtringen, *05.03.1951.

2014-10-14:
Am 02.04.2014 wurde die Änderung der Satzung in § 1 (Gegenstand des Eigenbetriebes) und § 2 (Name des Eigenbetriebes) beschlossen. Firma geändert; nun: "Stadtentwässerung Böblingen" (SEBB). Gegenstand geändert; nun: (1) Die Abwasserentsorgung der Stadt Böblingen wird nach dem Eigenbetriebsgesetz und den Bestimmungen dieser Satzung als Eigenbetrieb geführt. (2) Der Eigenbetrieb entsorgt und reinigt das auf dem Gebiet der Stadt Böblingen anfallende Abwasser und betreibt hierzu die Einrichtungen der Abwasserbeseitigung. Aufgrund von Vereinbarungen kann er sein Entsorgungsgebiet auch auf andere Gemeinden ausdehnen bzw. Abwässer aus Böblingen auf gemeindefremdem Gebiet reinigen lassen. Der Eigenbetrieb liefert Frischwasser an die Stadtwerke Böblingen GmbH & Co. KG. Daneben ist Gegenstand des Eigenbetriebes das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften des Privatrechts im öffentlichen Interesse der Stadt Böblingen, die Verpachtung städtischen Grundbesitzes und städtischer Infrastruktur, insbesondere an Versorgungsunternehmen. Darüber hinaus erbringt der Eigenbetrieb Leistungen an städtische Einrichtungen und Eigengeseilschaften nach Maßgabe von § 102 GemO. (3) Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden oder ihn wirtschaftlich berührenden Geschäfte betreiben.

2017-06-06:
Am 23.11.2016 wurde die Änderung der Satzung in § 2 (Name des Eigenbetriebs) beschlossen. Firma geändert; nun: Eigenbetrieb Stadtentwässerung Böblingen.

2018-07-05:
Bestellt als Werkleiterin: Müller, Sigrid, Leonberg, *08.12.1970. Nicht mehr Werkleiter: Mai, Erik, Backnang, *12.11.1981.

2018-11-28:
Am 18.07.2018 wurde die Änderung der Satzung in § 5 (Aufgaben des Gemeinderates) und § 9 (Werkleitung) beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Die Werkleitung, bestehend aus einem Kaufmännischen und einem Technischen Werkleiter, vertritt den Eigenbetrieb. Bestellt als Kaufmännischer Werkleiter: Kopp, Gabriele, Herrenberg, *03.01.1961. Amtsfunktion geändert bei Technischer Werkleiter: Müller, Sigrid, Leonberg, *08.12.1970.

2021-07-21:
Am 23.06.2021 wurde die Änderung der Satzung in § 1 (Gegenstand des Eigenbetriebs) und § 9 (Werkleitung) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: (1) Die Abwasserentsorgung der Stadt Böblingen wird nach dem Eigenbetriebsgesetz und den Bestimmungen dieser Satzung als Eigenbetrieb geführt. (2) Der Eigenbetrieb entsorgt und reinigt das auf dem Gebiet der Stadt Böblingen anfallende Abwasser und betreibt hierzu die Einrichtungen der Abwasserbeseitigung. Aufgrund von Vereinbarungen kann er sein Entsorgungsgebiet auch auf andere Gemeinden ausdehnen bzw. Abwässer aus Böblingen auf gemeindefremdem Gebiet reinigen lassen. Der Eigenbetrieb liefert Frischwasser an die Stadtwerke Böblingen GmbH & Co. KG. Daneben ist Gegenstand des Eigenbetriebes das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften des Privatrechts im öffentlichen Interesse der Stadt Böblingen, die Verpachtung städtischen Grundbesitzes und städtischer Infrastruktur, insbesondere an Versorgungsunternehmen. Darüber hinaus erbringt der Eigenbetrieb Leistungen an städtische Einrichtungen und Eigengeseilschaften nach Maßgabe von § 102 GemO. (3) Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden oder ihn wirtschaftlich berührenden Geschäfte betreiben. Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen erfolgen auf Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Die Werkleitung, bestehend aus einem/r Werkleiter/in, vertritt den Eigenbetrieb. Nun bestellt als Werkleiterin: Müller, Sigrid, Leonberg, *08.12.1970. Nicht mehr Kaufmännischer Werkleiter: Kopp, Gabriele, Herrenberg, *03.01.1961.

2021-07-26:
Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: (1) Die Abwasserentsorgung der Stadt Böblingen wird nach dem Eigenbetriebsgesetz und den Bestimmungen dieser Satzung als Eigenbetrieb geführt. (2) Der Eigenbetrieb entsorgt und reinigt das auf dem Gebiet der Stadt Böblingen anfallende Abwasser und betreibt hierzu die Einrichtungen der Abwasserbeseitigung. Aufgrund von Vereinbarungen kann er sein Entsorgungsgebiet auch auf andere Gemeinden ausdehnen bzw. Abwässer aus Böblingen auf gemeindefremdem Gebiet reinigen lassen. Der Eigenbetrieb liefert Frischwasser an die Stadtwerke Böblingen GmbH & Co. KG. Daneben ist Gegenstand des Eigenbetriebes das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften des Privatrechts im öffentlichen Interesse der Stadt Böblingen, die Verpachtung städtischen Grundbesitzes und städtischer Infrastruktur, insbesondere an Versorgungsunternehmen. Darüber hinaus erbringt der Eigenbetrieb Leistungen an städtische Einrichtungen und Eigengesellschaften nach Maßgabe von § 102 GemO. (3) Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden oder ihn wirtschaftlich berührenden Geschäfte betreiben. Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen erfolgen auf Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches.

2021-08-02:
Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: (1) Die Abwasserentsorgung der Stadt Böblingen wird nach dem Eigenbetriebsgesetz und den Bestimmungen dieser Satzung als Eigenbetrieb geführt. (2) Der Eigenbetrieb entsorgt und reinigt das auf dem Gebiet der Stadt Böblingen anfallende Abwasser und betreibt hierzu die Einrichtungen der Abwasserbeseitigung. Aufgrund von Vereinbarungen kann er sein Entsorgungsgebiet auch auf andere Gemeinden ausdehnen bzw. Abwässer aus Böblingen auf gemeindefremdem Gebiet reinigen lassen. Der Eigenbetrieb liefert Frischwasser an die Stadtwerke Böblingen GmbH & Co. KG. Daneben ist Gegenstand des Eigenbetriebes das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften des Privatrechts im öffentlichen Interesse der Stadt Böblingen, die Verpachtung städtischen Grundbesitzes und städtischer Infrastruktur, insbesondere an Versorgungsunternehmen. Darüber hinaus erbringt der Eigenbetrieb Leistungen an städtische Einrichtungen und Eigengesellschaften nach Maßgabe von § 102 GemO. (3) Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden oder ihn wirtschaftlich berührenden Geschäfte betreiben. Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen erfolgen auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches.

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