2009-02-13: Von Amts wegen ergänzt: Betriebssatzung vom 01.03.1994 mit letzter Änderung vom 15.12.1998. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen ergänzt, nun: Der Kurdirektor vertritt die Gemeinde in den Angelegenheiten des Eigenbetriebes, die seiner Entscheidung nach § 5 der Betriebssatzung unterliegen. Erklärungen des Eigenbetriebes, durch die die Gemeinde verpflichtet werden soll, bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Sie sind vom Bürgermeister oder einem seiner Stellvertreter sowie vom Kurdirektor zu unterzeichnen und mit dem Dienstsiegel zu versehen. Erklärungen des Eigenbetriebes bis zu einer Wertgrenze von 5.000 DEM werden vom Kurdirektor allein bzw. durch einem von ihm beauftragten Bediensteten in einfacher Schriftform ausgefertigt. Nicht mehr stellv. Betriebsleiterin/stellv. Kurdirektorin: Benedict, Gudrun, Putbus, *18.07.1968. Bestellt als stellv. Betriebsleiterin/stellv. Kurdirektorin: Böhnke, Iris, Sellin, *14.01.1962.
2013-07-26: Nicht mehr Betriebsleiterin/Kurdirektorin: Pisch, Brigitte, Sellin, *05.03.1953. Bestellt als Betriebsleiterin/Kurdirektorin: : Zawisza, Adriana, Binz, *30.11.1984.
2018-03-26: Die Gemeindevertreterversammlung vom 19.12.2017 hat die Neufassung der Betriebssatzung beschlossen. Firma geändert, nun: Eigenbetrieb Kurverwaltung Ostseebad Sellin. Gegenstand des Unternehmens geändert: Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde als staatlich anerkanntes Seebad. Insbesondere Bereitstellung, Verwaltung und Unterhaltung von öffentlichen Einrichtungen, die Kur- und Erholungszwecken dienen sowie Förderung des Fremdenverkehrs in der Gemeinde Ostseebad Sellin. Dazu gehört auch Bewirtschaftung alle dem Sondervermögen Eigenbetrieb Kurverwaltung Ostseebad Sellin zugeordneten Grundstücke und Gebäude, die in den Bilanzen des Eigenbetriebes aufgeführt sind. Kurverwaltung mit Bewirtschaftung von: a) Öffentlichen Badestränden, b) der Strandpromenade am Haupt- und Südstrand, c) den Grünanlagen im Bereich Warmbadstraße, d) der Fischerinsel und Seepark, e) den Kinderspielplätzen Warmbadstraße, Seepark und Seedorf, f) der Seeparkpromenade, g) den Parkplätzen am Südstrand, Weißer Steg, August-Bebel-Straße/Ecke Kirchstraße, Großparkplatz an der B196, der Warmbadstraße an der Kurverwaltung und in Seedorf, h) den Strandabgängen am Haupt- und Südstrand, i) den Toiletten am Haupt- und Südstrand, August-Bebel-Straße/Uhlenweg und Seedorf j) der Bibliothek Kurverwaltung Sellin, k) Mühlenpark Altensien, l) Tourismusinformation I Point Seeparkpromenade, m) Museum Seefahrerhaus Sellin, n) Technischer Stützpunkt Altensien, o) Kurpark Friedensberg und Ostseeterrassen Aufgaben der Förderung des Tourismus im Ostseebad Sellin, Außenmarketing mit den Bereichen Messebesuche, PR-Arbeit, Anzeigenwerbung; Pressedienst, Erstellung von Druckerzeugnissen, Internet, Innenmarketing, Durchführung von Veranstaltungen für Gäste des Ostseebades Sellin, Betreiben des Haus des Gastes mit Tagungs-, Veranstaltungs-, Informationsbereich, Betreibung einer Touristinformation mit Schwerpunkten Prospektversand, Gästeinformation und -betreuung sowie Beschwerdemanagement, Investitionen im Bereich des Sondervermögens, Zimmervermittlung, Seebrücke Brückenkörper mit Bewirtschaftung von: a) Seebrücke einschließlich Schrägaufzug, Seebrücke Gastronomie mit Bewirtschaftung und Betrieb von: a) Restaurant "Seebrücke Sellin", b) Gastronomischen Pavillons an der Seebrücke Sellin, c) Grillpavillons am Hauptstrand, Wasserwanderrastplatz Sellin mit Bewirtschaftung von: a) Bollwerk Sellin, b) Fahrrinne Ostseebad Sellin. c) Öffentlichen Toiletten, d) Sanitärhaus einschließlich Hafenmeisterbüro, e) Parkflächen am Bollwerk, f) Liegeplätzen. Einziehung der Kur- und Fremdenverkehrsabgabe sowie Einziehung der Hafengebühren für die Anlegestelle für die Gemeinde Ostseebad Sellin; Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen und Einziehung der Gebühren im Bereich Strand (im Rahmen des StALU-Vertrages), Seebrücke einschließlich Seebrückenvorplatz und Strand für die Gemeinde Ostseebad Sellin. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Der Tourismusmanager vertritt die Gemeinde in den Angelegenheiten des Eigenbetriebes, die seiner Entscheidung nach § 5 der Betriebssatzung unterliegen. Erklärungen des Eigenbetriebes, durch die die Gemeinde verpflichtet werden soll, bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Sie sind vom Bürgermeister oder einem seiner Stellvertreter sowie vom Tourismusmanager zu unterzeichnen und mit dem Dienstsiegel zu versehen. Verpflichtungserklärungen des Eigenbetriebes bis zu einer Wertgrenze von 5.000 EUR bei einmaligen und von 1.000 EUR bei wiederkehrenden Leistungen können von der Betriebsleitung in einfacher Schriftform ausgefertigt werden. Funktionsbezeichnung geändert, nun: Tourismusmanagerin: Zawisza, Adriana, Binz, *30.11.1984. Funktionsbezeichnung geändert, nun: stellvertretende Tourismusmanagerin: Böhnke, Iris, Sellin, *14.01.1962.
2021-03-24: Nicht mehr Tourismusmanagerin: Sodemann, Adriana, Sellin, *30.11.1984. Bestellt als Tourismusmanager: Bergmann, Conrad, Bergen auf Rügen, *08.11.1984. Bestellt als stellvertretende Tourismusmanagerin: Hellbach, Christin, Sellin, *22.11.1975. Nicht mehr stellvertretende Tourismusmanagerin: Böhnke, Iris, Sellin, *14.01.1962.