2022-03-17: Firma: Eignergemeinschaft Poseidon GmbH & Co. KGaA; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: c/o Herrn Dr. Christian Ottomann, Koppenplatz 2, 10115 Berlin; Gegenstand: Der Erwerb und oder das Chartern von Schiffen und das Halten von Beteiligungen an Schiffen sowie die Organisation des Transportes von Waren und Menschen sowie von Exkursionen und Forschungsprojekten. Die Oranisation der Forschungsprojekte erfolgt unter anderem über den von der Gesellschaft geförderten Verein DocShip e.V., dessen Vereinsziel die Förderung der maritim- medizinischen, meeresbiologischen und umweltschutzrelevanten Forschung ist. Schwerpunkt der Forschungsprojekte ist die Erhaltung der Biodiversität der Weltmeere durch eine Form der offenen Wissenschaft , bei denen Projekte unter Mithilfe von oder komplett durch interessierte Laien durchgeführt werden. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter: 1.
Eignergemeinschaft Poseidon Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin
(Amtsgericht Charlottenburg, HRB 221361 B); mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Kommanditgesellschaft auf Aktien; Satzung vom: 30.04.2021; Durch Beschlüsse der Hauptversammlung vom 13.01.2022, 07.02.2022 und 03.03.2022 ist die Satzung geändert in §§ 5 (Grundkapital), 6 (Genehmigtes Kapital, Bedingtes Kapital), 7 (Aktien), 10 (Vertretung). Rechtsverhaeltnis: Die persönlich haftende Gesellschafterin ist durch Satzung vom 30.04.2021 mit letzter Änderung vom 03.03.2022, ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 01.05.2026 einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 25.000,00 Euro zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2022/I); Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Eignergemeinschaft Poseidon GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRA 57942 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 30.04.2021, 13.01.2022, 07.02.2022, 03.03.2022. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.