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Eine für Alle eG

Politische Organisation, Osdorfer, Atelierhaus..., Freunden und Förderern, Residency für Nachwuchstalente, S-Bahnhofs
Adresse / Anfahrt
Ratiborstraße 14e
10999 Berlin
Kontakt
17 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 17 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2020-12-01:
Firma: EINE FÜR ALLE eG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Gegenstand: Die Förderung der Mitglieder der Genossenschaft durch Versorgung mit Gewerbe- und Wohnflächen. Die Genossenschaft kann Flächen erwerben und Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen planen, errichten, erwerben, betreuen und bewirtschaften. Sie kann alle im Bereich der Gebäudewirtschaft, des Städtebaus, der Stadt- und Dorferneuerung und der lnfrastrukturversorgung anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Vorstand: 1. Schnettker, Johannes Tobias, *31.08.1981, Berlin; War Vorstand: 2. Bor, Lisa, *03.06.1984, Berlin; War Vorstand: 3. Perabo, Elias, *09.11.1980, Berlin; Vorstand: 4. Feistel, Dirk, *03.10.1975, Berlin; Vorstand: 5. Haas, Simone, *22.02.1985, Berlin; Prokura: 1. Rock, Frieder, *03.01.1960, Berlin; Einzelprokura; Rechtsform: Eingetragene Genossenschaft; Die Satzung ist errichtet am 01.07.2019. Die Satzung ist am 30.07.2020 geändert in § 3 a (investierende Mitglieder), § 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 21 (Vorstand), § 23 (Sorgfaltspflicht des Vorstandes), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 30 (Mitgliederversammlung), § 32 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), § 33 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 36 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses und § 40 (Bekanntmachungen). § 5 (Eintrittsgeld) wurde ersatzlos gestrichen.