2014-07-07: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Delegiertenversammlung vom 28.04.2014 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.04.2014 mit dem Post-Sportverein Hildesheim von 1934 e.V. mit Sitz in Hildesheim (Amtsgericht Hildesheim VR 714) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.