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Eis-Sporthalle Dinslaken gemeinnützige GmbH
46537 DinslakenDE
mind. 5 Mitarbeiter
5x HR-Bekanntmachungen:
2007-03-02:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.02.2007. Gegenstand: Die Eis-Sporthalle Dinslaken gGmbH mit Sitz in Dinslaken verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. Zweck des Vereines ist die Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen sowie durch die Errichtung, Sanierung, Erhaltung und Unterhaltung der Eis-Sporthalle Dinslaken, Am Stadtbad 1, 46535 Dinslaken. Darüber hinaus fördert die gGmbH mittelbar den Sport durch die Überlassung von Sportstätten und Sportanlagen an andere steuerbegünstigte Körperschaften (gemeinnützige Sportvereine) zur Benutzung für deren steuerbegünstigten Zwecke sowie an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke (Schulsport). Diesen Gesellschaftszweck erfüllt die Gesellschaft durch den Erhalt des Sportbetriebes sowie die Unterhaltung, Sanierung und Erhaltung der Gebäudlichkeiten und Nebengebäude sowie der Anlage um die Eissportanlage Dinslaken, gelegen auf dem Grundstück Am Stadtbad 1 in 46535 Dinslaken. Gegenstand der Gesellschaft sind auch alle zu diesem Zwecke dienenden Rechtsgeschäfte des Unternehmens. Zum Gegenstand der Gesellschaft gehört es insbesondere den eissporttreibenden Vereinen, d. h. sowohl den Eiskunstlaufvereinen, als auch den eishockeytreibenden Vereinen dauerhaft ein Freistundenkontingent von 11,25 Wochenstunden zur Verfügung zu stellen. Über die Verteilung der Freistundenkontingente unter den eissporttreibenden Vereinen entscheidet im Falle eines Streites zwischen den Begünstigten das Stadtsportamt der Stadt Dinslaken schiedsrichterlich. Für die über die Freistundenkontingente hinaus gehenden Stunden wird den gemeinnützigen Vereinen eine nur kostendeckende Eismiete garantiert. Der Mietzins beträgt derzeit pro Stunde 116,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei der Bemessung der Nutzungsentgelte für die gemeinnützigen Vereine wird sich die Gesellschaft an die Entwicklung der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Erzeugerpreise für Wasser, Strom und Fernwärme halten. Die erste Anpassung soll erst zum 01.01.2012 möglich sein. Die Gesellschaft ist darüber hinaus verpflichtet, dem Polizeischiesssportclub Dinslaken, dem DSV Hol Drop e.V. sowie anderen schiesssporttreibenden Vereinen die in der Eis-Sporthalle befindliche Schiessanlage und dem Verein Dinslakener Sportkegler 1923 e. V. sowie anderen kegelsporttreibenden Vereinen die dort befindliche 8 Scherenkegelbahnen zur Verfügung zu stellen und in betriebsbereitem Zustand zu erhalten. Die Überlassung an diese gemeinnützigen Sportvereine erfolgt solange kostenfrei, solange diese sicherstellen, dass die ihnen zur Nutzung überlassenen Anlagen auf ihre Kosten ordnungsgemäß repariert und instandgehalten werden. Dies gilt auch für die Nebeneinrichtungen der genutzten Räume sowie etwaige anfallende Schönheitsreparaturen in diesen Räumen. Die Begünstigung für diese Vereine erstreckt sich nicht auf die verbrauchsabhängigen Betriebskosten (Wasser, Strom, Fernwärme usw.) für die genutzten Bereiche. Die Gesellschaft macht darüber hinaus zu ihrem Gegenstand, die Eissporthalle dauerhaft und unentgeltlich in einem Umfang von 25 Wochenstunden für den Schulsport zur Verfügung zu stellen. Der Begünstigte hat das Recht die zeitliche Lage dieser Schulsportstunden festzulegen, dieses Recht ist schonend bezogen auf die Belange der Gesellschaft auszuüben. Stammkapital: 33.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Der Aufsichtsrat kann Geschäftsführern die Befugnis erteilen, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Flötgen, Ulrich, Voerde, *06.08.1963; Kühn, Christian, Voerde, *25.11.1969, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2007-03-02:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.02.2007. Gegenstand: Die Eis-Sporthalle Dinslaken gGmbH mit Sitz in Dinslaken verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. Zweck des Vereines ist die Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen sowie durch die Errichtung, Sanierung, Erhaltung und Unterhaltung der Eis-Sporthalle Dinslaken, Am Stadtbad 1, 46535 Dinslaken. Darüber hinaus fördert die gGmbH mittelbar den Sport durch die Überlassung von Sportstätten und Sportanlagen an andere steuerbegünstigte Körperschaften (gemeinnützige Sportvereine) zur Benutzung für deren steuerbegünstigten Zwecke sowie an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke (Schulsport). Diesen Gesellschaftszweck erfüllt die Gesellschaft durch den Erhalt des Sportbetriebes sowie die Unterhaltung, Sanierung und Erhaltung der Gebäudlichkeiten und Nebengebäude sowie der Anlage um die Eissportanlage Dinslaken, gelegen auf dem Grundstück Am Stadtbad 1 in 46535 Dinslaken. Gegenstand der Gesellschaft sind auch alle zu diesem Zwecke dienenden Rechtsgeschäfte des Unternehmens. Zum Gegenstand der Gesellschaft gehört es insbesondere den eissporttreibenden Vereinen, d. h. sowohl den Eiskunstlaufvereinen, als auch den eishockeytreibenden Vereinen dauerhaft ein Freistundenkontingent von 11,25 Wochenstunden zur Verfügung zu stellen. Über die Verteilung der Freistundenkontingente unter den eissporttreibenden Vereinen entscheidet im Falle eines Streites zwischen den Begünstigten das Stadtsportamt der Stadt Dinslaken schiedsrichterlich. Für die über die Freistundenkontingente hinaus gehenden Stunden wird den gemeinnützigen Vereinen eine nur kostendeckende Eismiete garantiert. Der Mietzins beträgt derzeit pro Stunde 116,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei der Bemessung der Nutzungsentgelte für die gemeinnützigen Vereine wird sich die Gesellschaft an die Entwicklung der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Erzeugerpreise für Wasser, Strom und Fernwärme halten. Die erste Anpassung soll erst zum 01.01.2012 möglich sein. Die Gesellschaft ist darüber hinaus verpflichtet, dem Polizeischiesssportclub Dinslaken, dem DSV Hol Drop e.V. sowie anderen schiesssporttreibenden Vereinen die in der Eis-Sporthalle befindliche Schiessanlage und dem Verein Dinslakener Sportkegler 1923 e. V. sowie anderen kegelsporttreibenden Vereinen die dort befindliche 8 Scherenkegelbahnen zur Verfügung zu stellen und in betriebsbereitem Zustand zu erhalten. Die Überlassung an diese gemeinnützigen Sportvereine erfolgt solange kostenfrei, solange diese sicherstellen, dass die ihnen zur Nutzung überlassenen Anlagen auf ihre Kosten ordnungsgemäß repariert und instandgehalten werden. Dies gilt auch für die Nebeneinrichtungen der genutzten Räume sowie etwaige anfallende Schönheitsreparaturen in diesen Räumen. Die Begünstigung für diese Vereine erstreckt sich nicht auf die verbrauchsabhängigen Betriebskosten (Wasser, Strom, Fernwärme usw.) für die genutzten Bereiche. Die Gesellschaft macht darüber hinaus zu ihrem Gegenstand, die Eissporthalle dauerhaft und unentgeltlich in einem Umfang von 25 Wochenstunden für den Schulsport zur Verfügung zu stellen. Der Begünstigte hat das Recht die zeitliche Lage dieser Schulsportstunden festzulegen, dieses Recht ist schonend bezogen auf die Belange der Gesellschaft auszuüben. Stammkapital: 33.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Der Aufsichtsrat kann Geschäftsführern die Befugnis erteilen, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Flötgen, Ulrich, Voerde, *06.08.1963; Kühn, Christian, Voerde, *25.11.1969, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2008-10-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Gleichzeitig wurde § 9 Ziffer 5 (Geschäftsführung) geändert. Neue Firma: Eis-Sporthalle Dinslaken gemeinnützige GmbH.
2020-06-26:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 16 beschlossen.
2021-09-17:
Die Gesellschafterversammlungen vom 14.06.2021 und 19.07.2021 haben eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Eis-Sporthalle Dinslaken gGmbH mit Sitz in Dinslaken verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen im Bereich des Eissports in Dinslaken. Die gGmbH fördert den Sport des Weiteren mittelbar durch Unterstützung anderer steuerbegünstigter Körperschaften des öffentlichen Rechts für deren ebenfalls steuerbegünstigte Zwecke . Diesen Gesellschaftszweck erfüllt die Gesellschaft durch Erbringung von Dienstleistungen und Leistungen aller Art zum Erhalt des Sportbetriebes in der Eis-Sportanlage Dinslaken. Gegenstand der Gesellschaft sind auch alle zu diesem Zwecke dienenden Rechtsgeschäfte des Unternehmens. Die Gesellschaft ist darüber hinaus verpflichtet, dem Polizeischießsportclub Dinslaken, dem DSSV Hol Drop e.V. und andere schiesssportbetreibende Vereine sowie den Verein Dinslakener Sportkegler 1923 e. V. und andere kegelsporttreibende Vereine bei der Ausübung ihres Sports durch Nutzung der in der Eis-Sporthalle befindlichen Sportanlagen (Schießanlage bzw. Kegelbahn) zu unterstützen.
2007-03-02:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.02.2007. Gegenstand: Die Eis-Sporthalle Dinslaken gGmbH mit Sitz in Dinslaken verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. Zweck des Vereines ist die Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen sowie durch die Errichtung, Sanierung, Erhaltung und Unterhaltung der Eis-Sporthalle Dinslaken, Am Stadtbad 1, 46535 Dinslaken. Darüber hinaus fördert die gGmbH mittelbar den Sport durch die Überlassung von Sportstätten und Sportanlagen an andere steuerbegünstigte Körperschaften (gemeinnützige Sportvereine) zur Benutzung für deren steuerbegünstigten Zwecke sowie an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke (Schulsport). Diesen Gesellschaftszweck erfüllt die Gesellschaft durch den Erhalt des Sportbetriebes sowie die Unterhaltung, Sanierung und Erhaltung der Gebäudlichkeiten und Nebengebäude sowie der Anlage um die Eissportanlage Dinslaken, gelegen auf dem Grundstück Am Stadtbad 1 in 46535 Dinslaken. Gegenstand der Gesellschaft sind auch alle zu diesem Zwecke dienenden Rechtsgeschäfte des Unternehmens. Zum Gegenstand der Gesellschaft gehört es insbesondere den eissporttreibenden Vereinen, d. h. sowohl den Eiskunstlaufvereinen, als auch den eishockeytreibenden Vereinen dauerhaft ein Freistundenkontingent von 11,25 Wochenstunden zur Verfügung zu stellen. Über die Verteilung der Freistundenkontingente unter den eissporttreibenden Vereinen entscheidet im Falle eines Streites zwischen den Begünstigten das Stadtsportamt der Stadt Dinslaken schiedsrichterlich. Für die über die Freistundenkontingente hinaus gehenden Stunden wird den gemeinnützigen Vereinen eine nur kostendeckende Eismiete garantiert. Der Mietzins beträgt derzeit pro Stunde 116,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei der Bemessung der Nutzungsentgelte für die gemeinnützigen Vereine wird sich die Gesellschaft an die Entwicklung der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Erzeugerpreise für Wasser, Strom und Fernwärme halten. Die erste Anpassung soll erst zum 01.01.2012 möglich sein. Die Gesellschaft ist darüber hinaus verpflichtet, dem Polizeischiesssportclub Dinslaken, dem DSV Hol Drop e.V. sowie anderen schiesssporttreibenden Vereinen die in der Eis-Sporthalle befindliche Schiessanlage und dem Verein Dinslakener Sportkegler 1923 e. V. sowie anderen kegelsporttreibenden Vereinen die dort befindliche 8 Scherenkegelbahnen zur Verfügung zu stellen und in betriebsbereitem Zustand zu erhalten. Die Überlassung an diese gemeinnützigen Sportvereine erfolgt solange kostenfrei, solange diese sicherstellen, dass die ihnen zur Nutzung überlassenen Anlagen auf ihre Kosten ordnungsgemäß repariert und instandgehalten werden. Dies gilt auch für die Nebeneinrichtungen der genutzten Räume sowie etwaige anfallende Schönheitsreparaturen in diesen Räumen. Die Begünstigung für diese Vereine erstreckt sich nicht auf die verbrauchsabhängigen Betriebskosten (Wasser, Strom, Fernwärme usw.) für die genutzten Bereiche. Die Gesellschaft macht darüber hinaus zu ihrem Gegenstand, die Eissporthalle dauerhaft und unentgeltlich in einem Umfang von 25 Wochenstunden für den Schulsport zur Verfügung zu stellen. Der Begünstigte hat das Recht die zeitliche Lage dieser Schulsportstunden festzulegen, dieses Recht ist schonend bezogen auf die Belange der Gesellschaft auszuüben. Stammkapital: 33.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Der Aufsichtsrat kann Geschäftsführern die Befugnis erteilen, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Flötgen, Ulrich, Voerde, *06.08.1963; Kühn, Christian, Voerde, *25.11.1969, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2007-03-02:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.02.2007. Gegenstand: Die Eis-Sporthalle Dinslaken gGmbH mit Sitz in Dinslaken verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. Zweck des Vereines ist die Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen sowie durch die Errichtung, Sanierung, Erhaltung und Unterhaltung der Eis-Sporthalle Dinslaken, Am Stadtbad 1, 46535 Dinslaken. Darüber hinaus fördert die gGmbH mittelbar den Sport durch die Überlassung von Sportstätten und Sportanlagen an andere steuerbegünstigte Körperschaften (gemeinnützige Sportvereine) zur Benutzung für deren steuerbegünstigten Zwecke sowie an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke (Schulsport). Diesen Gesellschaftszweck erfüllt die Gesellschaft durch den Erhalt des Sportbetriebes sowie die Unterhaltung, Sanierung und Erhaltung der Gebäudlichkeiten und Nebengebäude sowie der Anlage um die Eissportanlage Dinslaken, gelegen auf dem Grundstück Am Stadtbad 1 in 46535 Dinslaken. Gegenstand der Gesellschaft sind auch alle zu diesem Zwecke dienenden Rechtsgeschäfte des Unternehmens. Zum Gegenstand der Gesellschaft gehört es insbesondere den eissporttreibenden Vereinen, d. h. sowohl den Eiskunstlaufvereinen, als auch den eishockeytreibenden Vereinen dauerhaft ein Freistundenkontingent von 11,25 Wochenstunden zur Verfügung zu stellen. Über die Verteilung der Freistundenkontingente unter den eissporttreibenden Vereinen entscheidet im Falle eines Streites zwischen den Begünstigten das Stadtsportamt der Stadt Dinslaken schiedsrichterlich. Für die über die Freistundenkontingente hinaus gehenden Stunden wird den gemeinnützigen Vereinen eine nur kostendeckende Eismiete garantiert. Der Mietzins beträgt derzeit pro Stunde 116,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei der Bemessung der Nutzungsentgelte für die gemeinnützigen Vereine wird sich die Gesellschaft an die Entwicklung der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Erzeugerpreise für Wasser, Strom und Fernwärme halten. Die erste Anpassung soll erst zum 01.01.2012 möglich sein. Die Gesellschaft ist darüber hinaus verpflichtet, dem Polizeischiesssportclub Dinslaken, dem DSV Hol Drop e.V. sowie anderen schiesssporttreibenden Vereinen die in der Eis-Sporthalle befindliche Schiessanlage und dem Verein Dinslakener Sportkegler 1923 e. V. sowie anderen kegelsporttreibenden Vereinen die dort befindliche 8 Scherenkegelbahnen zur Verfügung zu stellen und in betriebsbereitem Zustand zu erhalten. Die Überlassung an diese gemeinnützigen Sportvereine erfolgt solange kostenfrei, solange diese sicherstellen, dass die ihnen zur Nutzung überlassenen Anlagen auf ihre Kosten ordnungsgemäß repariert und instandgehalten werden. Dies gilt auch für die Nebeneinrichtungen der genutzten Räume sowie etwaige anfallende Schönheitsreparaturen in diesen Räumen. Die Begünstigung für diese Vereine erstreckt sich nicht auf die verbrauchsabhängigen Betriebskosten (Wasser, Strom, Fernwärme usw.) für die genutzten Bereiche. Die Gesellschaft macht darüber hinaus zu ihrem Gegenstand, die Eissporthalle dauerhaft und unentgeltlich in einem Umfang von 25 Wochenstunden für den Schulsport zur Verfügung zu stellen. Der Begünstigte hat das Recht die zeitliche Lage dieser Schulsportstunden festzulegen, dieses Recht ist schonend bezogen auf die Belange der Gesellschaft auszuüben. Stammkapital: 33.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Der Aufsichtsrat kann Geschäftsführern die Befugnis erteilen, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Flötgen, Ulrich, Voerde, *06.08.1963; Kühn, Christian, Voerde, *25.11.1969, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2008-10-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Gleichzeitig wurde § 9 Ziffer 5 (Geschäftsführung) geändert. Neue Firma: Eis-Sporthalle Dinslaken gemeinnützige GmbH.
2020-06-26:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 16 beschlossen.
2021-09-17:
Die Gesellschafterversammlungen vom 14.06.2021 und 19.07.2021 haben eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Eis-Sporthalle Dinslaken gGmbH mit Sitz in Dinslaken verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen im Bereich des Eissports in Dinslaken. Die gGmbH fördert den Sport des Weiteren mittelbar durch Unterstützung anderer steuerbegünstigter Körperschaften des öffentlichen Rechts für deren ebenfalls steuerbegünstigte Zwecke . Diesen Gesellschaftszweck erfüllt die Gesellschaft durch Erbringung von Dienstleistungen und Leistungen aller Art zum Erhalt des Sportbetriebes in der Eis-Sportanlage Dinslaken. Gegenstand der Gesellschaft sind auch alle zu diesem Zwecke dienenden Rechtsgeschäfte des Unternehmens. Die Gesellschaft ist darüber hinaus verpflichtet, dem Polizeischießsportclub Dinslaken, dem DSSV Hol Drop e.V. und andere schiesssportbetreibende Vereine sowie den Verein Dinslakener Sportkegler 1923 e. V. und andere kegelsporttreibende Vereine bei der Ausübung ihres Sports durch Nutzung der in der Eis-Sporthalle befindlichen Sportanlagen (Schießanlage bzw. Kegelbahn) zu unterstützen.