2019-08-16: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.07.2019 mit der ET I GmbH & Co. KG mit Sitz in Oldenburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2020-09-22: Änderung zur Geschäftsanschrift: Alexanderstraße 322, 26127 Oldenburg.