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Elara GmbH

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Adresse / Anfahrt
Möllner Landstraße 3
22111 Hamburg
1x Adresse:

Liebigstraße 2-20
22113 Hamburg


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3 Ansprechpartner/Personen
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mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-05-15:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.05.2019. Geschäftsanschrift: Möllner Landstraße 3, 22111 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind der Einzelhandel mit Textilien, Schuhen und Accessoires, ausgenommen erlaubnispflichtige Tätigkeiten, sowie der Vertrieb von Textilien, Schuhen und Accessoires u. a. über das Internet . Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Lund, Krishan Kumar, Hamburg, *28.06.1980; Lund, Sudhir Kumar, Hamburg, *17.12.1982, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-10-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 und 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der Lund oHG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 124331) beschlossen. Neue Firma: Elara GmbH. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Lund oHG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 124331) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.