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Elbe Business Service GmbH & Co. KG

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Adresse / Anfahrt
Grillchaussee 126
25348 Engelbrechtsche Wildnis
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mind. 3 Mitarbeiter
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3x HR-Bekanntmachungen:

2015-12-18:
Name der Firma: Elbe Business Service GmbH & Co. KG; Rechtsform: Die Firma ist geändert. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.11.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Elbe Business Service GmbH mit dem Sitz in Engelbrechtsche Wildnis durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2016-03-21:
Änderung zu Nr. 1: Änderung der Firma; Persönlich haftender Gesellschafter: Elbe Business Verwaltungs GmbH, Engelbrechtsche Wildnis (Amtsgericht Pinneberg, HRB 1813 IZ).

2020-08-18:
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom jeweils selben Tage ist die HC Management Service GmbH mit Sitz in Glückstadt (Amtsgerichts Pinneberg, HRB 10351 PI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.