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Elbinsel Familienhilfe UG (haftungsbeschränkt)

Sozialdienstleistungen, Erziehungsbeistand, Sozialpädagogische..., Betreuungshelfer, Kurdisch, Sozialpädagogen
Adresse / Anfahrt
Veringstraße 36
21107 Hamburg
1x Adresse:

Trettaustraße 32
21107 Hamburg


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2016-05-20:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.05.2016. Geschäftsanschrift: Georg-Wilhelm-Straße 10, 21107 Hamburg. Gegenstand: Förderung der Kinder- und Jugendhilfe sowie Unterstützung von Eltern und Erziehungsberechtigten bei Fragen zur Erziehung. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Khalil, Nivin, Hamburg, *01.01.1988, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-06-21:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Veringstraße 36, 21107 Hamburg.

2022-04-25:
Geändert , nun Geschäftsführer: Qader, Nivin, Hamburg, *01.01.1988, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.04.2022 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.04.2022 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihre Alleingesellschafterin Qader, Nivin, Hamburg, *01.01.1988 übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.