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Elblinger Funk- und Fahrzeugtechnik GmbH

Taxi, Autogeschäft, Fahrzeugtechniker..., Funktechnik, Sonderfahrzeugbau, Sondersignalanlagen, Nachrichtentechnik, Wort und Schrift
Adresse / Anfahrt
Wiesenauer Straße 22
30179 Hannover
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2015-02-16:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.12.2014. Geschäftsanschrift: Wiesenauer Str. 22, 30179 Hannover . Gegenstand: Vertrieb, Handel und Montage von funk- und fahrzeugtechnischen Komponenten und Zubehör sowie die Reparatur und Wartung dieser Geräte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Oebels, Thomas, Bad Soden, *16.05.1959, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-04-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen und einen neuen § 8 (Verfügungsabsicht/Vorkaufsrecht/Anteilswert) eingefügt. Dadurch wird der vorherige § 8 zu § 9 und der vorherige § 9 zu § 10. Bestellt als Geschäftsführer: Steiner, Michael, Hannover, *20.02.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-09-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR beschlossen. 25.100,00 EUR.

2017-09-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2017 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Elbinger Funktechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 972) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 25.200,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Stammkapital) beschlossen. 25.200,00 EUR.

2017-09-25:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2017 Teile des Vermögens der Elbinger Funktechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 972) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2017-10-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 beschlossen.

2017-11-02:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 30.10.2017 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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