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Elbmarsch Ölmühle Markt GmbH

Hochwertig, ThemeGrill, Speiseöle und Presskuchen...
Adresse / Anfahrt
Gingweg 4
21379 Echem
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2010-01-07:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.12.2009. Geschäftsanschrift: Gingweg 4, 21379 Echem. Gegenstand: Verarbeitung und der Vertrieb von Ölsaaten bzw. Ölen und deren Nebenprodukten sowie Nebentätigkeiten in diesem Bereich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lähn, Martin-Peter, Bleckede, *28.09.1957; Reinstorf, Karsten, Bleckede OT Radegast, *15.03.1968, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-06-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.04.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Elbmarsch Ölmühle GmbH mit Sitz in Bleckede beschlossen. Kapital geändert, nun: 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.04.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.04.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.04.2022 mit der Elbmarsch Ölmühle GmbH mit Sitz in Bleckede verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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