2012-07-19: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.06.2012. Geschäftsanschrift: Konrad-Zuse-Allee 13, 21337 Lüneburg. Gegenstand: die Entwicklung, Bereitstellung und Vertrieb von IT-Systemen, insbesondere im Umfeld des Daten-, Dokumenten- und Wissensmanagement sowie damit verbundene Dienstleistungen. Stammkapital: 28.250,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Riemenschneider, Lars, Lüneburg, *13.03.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-01-31: Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2012 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Electric Paper Gesellschaft für Softwarelösungen mbH mit Sitz in Lüneburg (Amtsgericht Lüneburg HRB 1604), und zwar des Teilbetriebes CCW Content Capture & Workflow, im Wege der Abspaltung zur Aufnahme die Erhöhung des Stammkapitals von bisher 28.250,00 EUR um 28.250,00 EUR auf nunmehr 56.500,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Neue Geschäftsanschrift: Konrad-Zuse-Allee 15, 21337 Lüneburg. Kapital geändert, nun: 56.500,00 EUR. Einzelprokura: Meyer, Sven, Westergellersen, *28.12.1975. Die Gesellschaft hat am 24.01.2013 nach Maßgabe des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2012 Teile des Vermögens der Electric Paper Gesellschaft für Softwarelösungen mbH mit Sitz in Lüneburg (Amtsgericht Lüneburg HRB 1604), und zwar den Teilbetrieb CCW Content Capture & Workflow, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung zur Aufnahme übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.