2019-01-23: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.10.2012. Die Gesellschafterversammlung vom 05.11.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in den §§ 1 (Firma, bisher Plusanschluss GmbH und Sitz, bisher Düsseldorf, Amtsgericht Düsseldorf HRB 69114) sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Geschäftsanschrift: Handelsstraße 10, 04356 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Handel, Vertrieb bzw Erwerb von elektronischen Geräten, Gegenständen der Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik, Elektrogeräten, Fotoartikeln, Tonträgern, PC/Multimedia und entsprechendem Zubehör sowie die Entwicklung und Vermarktung bzw. Vermittlung von Dienstleistungen aller Art, die damit im Zusammenhang stehen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Glatter, Sven, *24.12.1971; Haubrich, Michael, Düsseldorf, *28.01.1978; Sobol, Friedrich, Windorf (Österreich) / Österreich, *26.02.1963; Trautmann, Karl, Meerbusch, *15.04.1960. Bestellt: Geschäftsführer: Herrgoß, Mario, Halle, *09.07.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Dr. Kimpler, Frank, *13.03.1963; Marmetschke, Volker, *18.04.1962. Die Gesellschaft hat am 14.12.2017 mit der MEDIMAX Zentrale Electronic SE mit dem Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 64950 ) einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 14.12.2017 zugestimmt.
2019-04-09: Der Gewinnabführungsvertrag vom 14.12.2017 mit der MEDIMAX Zentrale Electronic SE mit dem Sitz in Düsseldorf ist durch Aufhebungsvertrag zum 31.12.2018 beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind bevor die Eintragung der Beendigung des Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.