2007-08-09: Die Generalversammlung vom 21.05.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: § 2 (Gegenstand), § 15 (Vertretung) und § 40 (Nachschusspflicht). Neuer Gegenstand: die gemeinschaftliche Beratung und Erbringung von Friseur- und Körperpflegedienstleistungen und aller damit verbundenen Dienstleistungen und der Handel mit Friseur- und Kosmetikartikeln. Neue Nachschusspflicht: keine Nachschusspflicht. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist gemäß § 22 GenG, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.