2006-10-06: Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2006 hat die Änderung der §§ 1 Abs. 1 (Firma), 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) sowie die Aufhebung des § 9 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Elektrik Vacha Besitzgesellschaft mit beschränkter Haftung. Neuer Gegenstand: Übernahme, das Halten und die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen, insbesondere von Beteiligungen an der Elektrik Vacha GmbH (vormals Elektrik Vacha Instal GmbH), weiter der Erwerb, die Verwaltung und die Vermietung von Grundbesitz und sonstigem unternehmerischem Anlage- und Umlaufvermögen.
2010-01-20: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Weih, Harald, Industriemeister, Pferdsdorf, *20.04.1944. Bestellt: Geschäftsführer: Weih, Frank, Pferdsdorf, *03.12.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-09-14: Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2011 mit Nachtrag vom 07.09.2011 hat die Änderung der §§ 1 (Firmensitz und Geschäftsjahr) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Elektrik Vacha GmbH. Neuer Gegenstand: - den Handel mit Haushalts- und Elektrogeräten, mit Elektroinstallationsmaterial, Beleuchtungstechnik und ähnlichem - die Installation, Wartung und Reparatur von Haushalts- und Elektrogeräten - die Erbringung von Elektroinstallationen - den Elektroanlagenbau - die Lieferung und Installation von Beleuchtungsanlagen, Elektroheizungen, Klimaanlagen und ähnlichen Anlagen. Die Elektrik Vacha GmbH mit dem Sitz in Vacha (Amtsgericht Jena HRB 305022) und die Schaltanlagenbau Vacha Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Vacha (Amtsgericht Jena HRB 303106) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-11-03: Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2014 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: - die Elektroinstallation - den Elektroanlagenbau - die Installation, Wartung und Reparatur von Brandmelde-, Alarm-, Überwachungs-, Photovoltaik-, Kommunikations-, Ruf- und Telefonanlagen, SAT-Anlagen; - die Installation, Wartung und Reparatur von Haushalts-, Wasch-, Rundfunk- und Fernsehgeräten (einschließlich Kundendienst); - den Handel mit Waren der Branchen Foto, Hifi, Video, Heimelektronik, Unterhaltungs- und kommunikationselektronik, Haushalts- und Waschgeräte; - den Betrieb von Filialen der Deutsche Post AG und der Postbank einschließlich Erbringung der zugehörigen Dienstleistungen; - den Betrieb von Lotto-/Toto-Annahmestellen.
2014-12-04: Bekanntmachung gem. § 52 Abs. 2 Satz 2 GmbHG: Aufgrund einer Veränderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist durch die Geschäftsführer eine neue Liste mit Datum vom 22.10.2014 zum Handelsregister eingereicht worden.