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Elektrizitätswerk Weißenhorn AG

EWAG, Verteilnetze, Umweltgerecht..., Verschärft, Störungsmeldung, Stromversorgungsnetz
Adresse / Anfahrt
Illerberger Straße 6
89264 Weißenhorn
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
13x HR-Bekanntmachungen:

2008-05-29:
Beim Amtsgericht Memmingen -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.

2008-10-23:
Ausgeschieden: Vorstand: Dr.-Ing. Molt, Wolfgang, Ellwangen, *08.10.1946. Bestellt: Vorstand: Palm, Bernhard, Ellwangen, *09.03.1968.

2009-06-10:
Die Gesellschaft hat den Entwurf des Ausgliederungsvertrages zwischen ihr und der Verteilnetze Energie Weißenhorn GmbH & Co. KG, Weißenhorn (Amtsgericht Memmingen HRA 11721) beim Amtsgericht Memmingen (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.

2009-08-13:
Geschäftsanschrift: Illerberger Straße 6 a, 89264 Weißenhorn. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 22.07.2009 sowie Beschluss ihrer Hauptversammlung vom 22.07.2009 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 22.07.2008 Teile des Vermögens(Elektrizitätsverteilnetz im Stadtgebiet Weißenhorn, bestehend aus Mittel- und Niederspannungsnetz, einem Umspannwerk, einem Schaltwerk, den Umspannstationen und der Zähl- und Messgerätetechnik und die damit verbundenen passivierten und handelsrechtlich noch nicht aufgelösten Baukostenzuschüsse) auf die Verteilnetze Energie Weißenhorn GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Weißenhorn (Amtsgericht Memmingen, HRA 11721) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-07-28:
Die Hauptversammlung vom 21.07.2011 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Unternehmensgegenstand: Erzeugung, Fortleitung, Verteilung und der Vertrieb von elektrischem Strom, von Gas und Wärme, insbesondere die Versorgung mit diesen Energien und mit Wasser, sowie alle energienahen Dienstleistungen.

2011-08-04:
Beim Amtsgericht Memmingen -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.

2011-10-13:
Bestellt: Vorstand: Sedlatschek, Barbara, Herbrechtingen, *12.03.1973. Ausgeschieden: Vorstand: Palm, Bernhard, Ellwangen, *09.03.1968.

2012-12-20:
Beim Amtsgericht Memmingen -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.

2013-06-27:
Prokura erloschen: Göppert, Eberhard Karl, Biberach/Riß.

2014-08-05:
Beim Amtsgericht Memmingen -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.

2019-10-02:
"Nicht eingetragen: Beim Registergericht des Amtsgerichts Memmingen wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG."

2021-08-11:
Die Gesellschaft hat den Ausgliederungsplan zwischen ihr und der Verteilnetze Energie Weißenhorn GmbH & Co. KG, Weißenhorn beim Amtsgericht Memmingen (Registergericht ) zur Einsichtnahme eingereicht.

2021-12-01:
Die Hauptversammlung vom 07.10.2021 hat die Änderung der §§ 15 sowie 16 (Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts) der Satzung beschlossen. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 26.07.2021 sowie Beschluss ihrer Hauptversammlung vom 07.10.2021 und Beschluss der Gesellschaftertversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 11.10.2021 Teile des Vermögens (Teilbetrieb "Elektrizitätsverteilung") auf die Verteilnetze Energie Weißenhorn GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Weißenhorn (Amtsgericht Memmingen HRA 11721) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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