2007-01-31: Elektro Hofecker GmbH & Co. KG, Tannhausen (Thannhäuserstr. 36, 73497 Tannhausen, Ausführung von Elektroinstallationen, Schwachstromtechnik von Brandmeldern und Alarmanlagen und technischer Service sowie der Verkauf von Elektroartikeln, die Planung und Wartung der Installationen von privatem und kommunalem Wohn- und Industriebau.). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Hofecker Verwaltungs-GmbH, Tannhausen (Amtsgericht Ulm HRB 720538), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2007-09-11: Der Einzelkaufmann Armin Hofecker, Tannhausen, hat als Inhaber der Firma "Elektro Armin Hofecker e. K.", Tannhausen (Amtsgericht Ulm HRA 720315) das von ihm betriebene Unternehmen, ausgenommen Grundstücke und Konten, im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.08.2007 und des Versammlungsbeschlusses vom 24.08.2007 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.