2010-05-07: Grund- oder Stammkapital: 26.000,00 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.03.2010 ist Stammkapital auf Euro umgestellt und um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht; der Gesellschaftsvertrag ist geändert in § 4 (Stammkapital und Geschäftsanteile), § 6 (Gesellschafterversammlung), § 15 (Wettbewerbsverbot), § 16 (Bekanntmachungen) und § 18 (Kosten).
2010-05-25: Gegenstand: Die Durchführung sämtlicher Elektroinstallationsarbeiten sowie der Handel mit Elektromaterial und den dazugehörigen Baustoffen; die Erschließung und Verwertung der im Grundbuch von Ahrensfelde Blatt 1242 und 1609 eingetragenen Grundstücke. Grund- oder Stammkapital: 50.000,00 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.05.2010 ist das Stammkapital zum Zwecke der Verschmelzung mit der Elektro Lemme GmbH mit Sitz in Ahrensfelde, Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 7197 FF, um 24.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR erhöht; der Gesellschaftsvertrag ist geändert in § 1 Satz 1 (Firma), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 4 (Stammkapital und Geschäftsanteile); die übernehmende Gesellschaft führt die Firma der übertragenden Gesellschaft fort.; Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.05.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Elektro Lemme GmbH mit Sitz in Ahrensfelde, Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 7197 FF, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-09-10: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2019 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Elektro Lemme GmbH & Co. KG mit Sitz in Ahrensfelde, Amtsgericht Frankfurt , HRA 3822 FF, beschlossen.
Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird