2009-07-16: Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2009 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: § 7, nun 6 (Geschäftsführung und Vertretung). Geschäftsanschrift: Mühlstraße 26, 04741 Roßwein. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
2009-11-05: Vertretung geändert: Geschäftsführer: Schumann, Günter, Striegistal OT Marbach, *12.06.1946, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt: Geschäftsführer: Götze, Burkhard, Roßwein, *28.01.1961, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-01-21: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schumann, Günter, Striegistal OT Marbach, *12.06.1946.
2013-11-14: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Götze, Burkhard, Roßwein, *28.01.1961. Bestellt: Geschäftsführer: Schibiak, Hans-Jürgen, Roßwein, *22.09.1952, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-09-17: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schibiak, Hans-Jürgen, Roßwein, *22.09.1952. Bestellt: Geschäftsführer: Hänsel, Reiner, Roßwein, *20.07.1956, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-07-14: Die Blitzschutzanlagenbau H. Brodauf GmbH mit dem Sitz in Roßwein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.