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Elektro T. Henseler GmbH

Elektriker, MSR-Anlagen, Wallboxen..., Firmen-IT, Verteilerkasten, Netzwerkinstallationen, Zähleranlagen
Adresse / Anfahrt
Raiffeisenstraße 34
53347 Alfter
1x Adresse:

Bahnhofstraße 46
53347 Alfter


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-06-26:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.03.2020. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 46 e, 53347 Alfter. Gegenstand: Elektroinstallation in Alt- und Neubauten, die Installation von Steckdosen, Lichtschaltern, Verkabelung, Elektrogeräten und Elektrogroßgeräten (wie z.B. Elektroherde und Backöfen), sowie Reparatur und Service. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Henseler, Timo, Swisttal, *27.12.1982, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-08-27:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 12.08.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2020 das Vermögen des unter der Firma Timo Henseler Elektrotechnik e.K. mit Sitz in Alfter betriebenen Unternehmens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.