2015-08-28: (Gegenstand: Planung, Montage und Instandhaltung von sicherheitstechnischen Anlagen, EDV-und Datennetzen sowie die Planung und Installation von Elektroanlagen und zum Betreiben von Geschäften, die diesem Gesellschaftszweck unmittelbar dienen können und/oder die mit ihm im Zusammenhang stehende Aufgaben übernehmen können. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen) Name der Firma: Elektro- und Sicherheitstechnik Voss GmbH & Co. KG. Sitz der Firma: Schwentinental. Geschäftsanschrift: Lise-Meitner-Straße 10, 24223 Schwentinental. Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftende Gesellschafterin:
Elektro- und Sicherheitstechnik Voss Verwaltungs GmbH, Schwentinental (Amtsgericht Kiel, HRB 16304 KI); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Kommanditgesellschaft.
2015-09-09: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 17.07.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage die aus dem Vermögen des Inhabers ausgegliederte Elektro- und Sicherheitstechnik Voss e.K., Schwentinental (Amtsgericht Kiel, HRA 1952 PL) als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.