2014-09-18: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 19.08.2014 die dort bezeichneten Teile des Vermögens des Inhabers des Einzelunternehmens "Elektrohaus Axel Delf" e.Kfm., Pritzwalk, (Amtsgericht Neuruppin, HRA 650 NP) als Ganzes ohne Abwicklung zur Aufnahme gegen Gewährung von Anteilen übernommen.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.