2018-03-22: (Gegenstand des Unternehmens ist Konzeptionierung, Entwicklung, Planung, Herstellung, Montage und Lieferung von Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Elektroinstallation sowie deren Instandhaltung sowie der Betrieb eines Einzelhandelsgeschäfts für Elektroartikel. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Insbesondere ist die Gesellschaft berechtigt, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu übernehmen oder sich an ihnen zu beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bamberger Str. 79, 96215 Lichtenfels OT Seubelsdorf. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Hild Verwaltungs-GmbH, Lichtenfels (Amtsgericht Coburg HRB 6046), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-06-21: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 17.05.2018 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.05.2018 und Zustimmung des Inhabers vom 17.05.2018 das unter der Firma Elektro Hild - Siegfried Hild e.K. mit Niederlassung in Lichtenfels betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Hild, Siegfried, Bad Staffelstein OT Wolfsdorf, *06.07.1950 übernommen.
2018-09-04: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 17.05.2018 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.05.2018 und Zustimmung des Inhabers vom 17.05.2018 das unter der Firma Elektro Hild - Siegfried Hild e.K. mit Niederlassung in Lichtenfels betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Hild, Siegfried, Bad Staffelstein OT Wolfsdorf, *06.07.1950 übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.