2015-12-30: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.10.2015. Geschäftsanschrift: Liebigstr. 12, 48455 Bad Bentheim. Gegenstand: Elektroinstallation und Gebäudetechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ohmann, Jens, Bad Bentheim, *19.01.1980, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-09-12: Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Geändert, nun: Neue Firma: Elektrotechnik Jens Ohmann GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Zeppelinstraße 13, 48455 Bad Bentheim.
2022-02-16: Die Gesellschafterversammlungen vom 09.12.2021 und 10.02.2022 haben zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen des Elektrotechnik Ohmann e.K. mit Sitz in Bad Bentheim im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen. 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 09.12.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.12.2021 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Ohmann, Jens, Bad Bentheim, *19.01.1980 unter der Firma Elektrotechnik Ohmann e.K. in Bad Bentheim betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
2022-03-08: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 28.02.2022 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.