2015-12-16: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.12.2015. Geschäftsanschrift: Nordanlage, 35614 Aßlar. Gegenstand: Planung, Installation und Wartung von Einrichtungen und Anlagen in der Elektrotechnik sowie die Erbringung von entsprechenden handwerklichen Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Klaper, Hans-Lennarth, Aßlar, *14.06.1984, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-06-03: Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: Elektrotechnik Klaper GmbH. Geschäftsanschrift: Nordanlage 10, 35614 Aßlar. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Klaper, Hans-Lennart, Aßlar, *14.06.1984, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 03.05.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der Elektrotechnik Klaper e.K. mit Sitz in Aßlar (Amtsgericht Wetzlar, HRA 7445) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 03.06.2016 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-06-03: Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Elektrotechnik Klaper e.K., Aßlar (Amtsgericht Wetzlar, HRA 7445) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Neues Stammkapital: 25.500,00 EUR.