2019-01-14: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2018. Geschäftsanschrift: Am Turnerheim 22, 56072 Koblenz. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind Elektroinstallationen an Neu- und Altbauten, Installationen von Beleuchtungsanlagen, Schaltanlagen, Antennen- und Fernsehanlagen, Alarm-, Brand- und Einbruchmeldeanlagen sowie Netzanalyse und Netzwerktechnik. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben oder zu betreiben, sich an solchen als persönlich haftende Gesellschafterin einer Personengesellschaft zu beteiligen, deren Vertretung zu übernehmen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Oles, Holger Olaf, Koblenz, *20.07.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-01-07: Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals zum Zweck der Umwandlung um 1.000,00 EUR auf nunmehr 26.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
2021-01-19: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.11.2020 / 28.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.11.2020 / 28.12.2020 und der Vertreterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.11.2020 / 28.12.2020 Teile des Vermögens der Elektrotechnik Oles e.K. mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz, HRA 22445) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.