2014-06-12: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.06.2014. Geschäftsanschrift: Lenbachstraße 60, 70192 Stuttgart . Gegenstand: Dienstleistungen aller Art für Stiftungen, Organisationen und natürliche Personen in den Bereichen Demokratie und Erinnerung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführerin: Dr. Weitbrecht, Dorothee Katharina, geb. Käsemann, Stuttgart, *13.12.1966, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-02-22: Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert; nun: Elisabeth Käsemann Stiftung gGmbH. Gegenstand geändert; nun: Zweck der Gesellschaft ist a) die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, b) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, c) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. (2) Die Satzungszwecke werden im In- und Ausland verwirklicht durch a) Seminare, Vorträge und Tagungen im In- und Ausland, in eigener Verantwortung, z.B. im Hospitalhof Stuttgart, in Zusammenarbeit mit Universitäten wie der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen oder Institutionen wie dem Literaturhaus Stuttgart, b) Publikationen, gedruckt oder in geeigneten Medien, wie z.b. in http://gewaltsames-verschwindenlassen.de c) Förderung der Erinnerungskultur und Beteiligung an Erinnerungsprojekten im Sinne der Völkerverständigung, z.B. durch Beteiligung am Bau einer Gedenkstätte, d) Förderung internationaler Begegnungen, e) Gewährung von Forschungsstipendien, sofern sie der Satzung und den darin formulierten Zwecken entsprechen, f) Akademische Studien- und Lehrangebote.