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Elsäßer Hof GmbH & Co. KG

Badisches Restaurant, Gerichte unserer Köche, Herzlich Willkommmen..., Willkommmen im Gasthaus
Adresse / Anfahrt
Rathausstraße 19
77966 Kappel-Grafenhausen
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-08-03:
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Rathausstraße 19, 77966 Kappel-Grafenhausen. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, vertreten zwei gemeinsam oder ein persönlich haftender Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die persönlich haftenden Gesellschafter können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Persönlich haftender Gesellschafter: Elsäßer Hof Verwaltungs-GmbH, Kappel-Grafenhausen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 722300), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-08-11:
Die Einzelkauffrau Arenz, Hildegard, geb. Benz, Kappel-Grafenhausen, *11.03.1960 hat als Inhaberin der Firma "Gasthof "Elsäßer Hof", Inhaberin Hildegard Arenz e.K.", Kappel-Grafenhausen einen Teil des von ihr betriebenen Unternehmens im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 03.08.2020 und des Versammlungsbeschlusses vom 03.08.2020 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Arenz, Mathias, Kappel-Grafenhausen, *31.01.1986; Arenz, Philipp, Rust, *02.08.1992. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.