2005-02-04: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.12.2004. Gegenstand: der Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art, die Vermittlung von Neu- und Gebrauchtwagen und der Betrieb von Kraftfahrzeugwerkstätten und Kundendienstbetrieben aller Art, sowie von Tankstellen, sowie der Handel mit Ersatzteilen und Zubehörteilen aller Art sowie die Vermietung von Kraftfahrzeugen aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Elspaß, Karl-Heinz, Dinslaken, *16.11.1955; Elspaß, Willy, Dinslaken, *31.10.1950. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.
2007-08-24: Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 125.000,00 EUR beschlossen. 150.000,00 EUR.
2009-09-11: Geschäftsanschrift: Karl-Heinz-Klingen-Straße 106, 46539 Dinslaken. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2009 mit der Autohaus Elspaß Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Dinslaken (Amtsgericht Duisburg, HRB 9707) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-09-11: Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2009 hat weiterhin die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 150.000,00 EUR um 250.000,00 EUR auf 400.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Autohaus Elspaß Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Amtsgericht Duisburg, HRB 9707) beschlossen. Neue Firma: Elspass Autoland GmbH. Geschäftsanschrift: Karl-Heinz-Klingen-Straße 106, 46539 Dinslaken. 400.000,00 EUR.
2009-10-16: Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Elspaß, Willy, Dinslaken, *31.10.1950; Elspaß, Karl-Heinz, Dinslaken, *16.11.1955, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-02-21: Nicht mehr Geschäftsführer: Elspaß, Willy, Dinslaken, *31.10.1950. Bestellt als Geschäftsführer: Elspaß, Stefan, Dinslaken, *21.09.1982, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-01-04: Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2015 hat die ersatzlose Streichung von § 12 des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2018-08-20: Die Gesellschaft ist in die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (Amtsgericht Duisburg, HRA 12489) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-08-24: Handelsregisternummer von Amts wegen berichtigt:Die Gesellschaft ist in die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (Amtsgericht Duisburg, HRA 12429) umgewandelt.