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Emil Färber GmbH Großschlächterei & Co. KG

LEBENDVIEH, Tatra, Beef..., Zerlegung, Chabraszewski, Maishähnchenkeule, Vordereisbein, Erfordernis, GELTEN, Bewirtschaftungs
Adresse / Anfahrt
Dresdner Straße 1
04874 Belgern
Kontakt
10 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 10 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2013-07-09:
Persönlich haftender Gesellschafter: Emil Färber Verwaltungs GmbH Torgau, Torgau (Amtsgericht Leipzig HRB 1611). Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Schlachthof Bau- und Bewirtschaftungs-GmbH, Torgau (Amtsgericht Leipzig HRB 1610).

2013-07-09:
Neue Firma: Emil Färber GmbH Großschlächterei & Co. KG. Neuer Sitz: Belgern. Änderung der Geschäftsanschrift: Dresdner Straße 1, 04874 Belgern. Firma um den Rechtsformzusatz ergänzt. Von Amts wegen eingetragen.

2013-07-11:
Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Emil Färber Verwaltungs GmbH Torgau, Torgau (Amtsgericht Leipzig HRB 1611).

2014-11-25:
Neuer Sitz: Belgern-Schildau. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Dresdner Straße 1, 04874 Belgern -Schildau. In Folge der Eingemeindung hat sich die Ortsbezeichnung des Sitzes geändert. Der Sitz lautet nunmehr Belgern-Schildau. Von Amts wegen eingetragen.

2021-02-08:
Die Emil Färber Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Belgern ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2020 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 09.12.2020 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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