2016-08-04: Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2016 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Emslander Haus- und Grundbesitzverwaltungs GmbH mit dem Sitz in Landshut beschlossen. Der Formwechsel wurde heute in das Register des neuen Rechtsträgers eingetragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.