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Encevo Deutschland GmbH

Enovos, Erdgasspeicher, Energievertrieb..., Hinweisgebersystem, Renewables, Creos, Energien-Anlagen
Adresse / Anfahrt
Am Halberg 3
66121 Saarbrücken
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22 Ansprechpartner/Personen
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mind. 22 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2021-09-22:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.08.2021. Geschäftsanschrift: Am Halberg 3, 66121 Saarbrücken. Gegenstand: Die Leitung von Unternehmen oder die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen, die im Bereich der Erzeugung bzw. Gewinnung, Speicherung, Lieferung sowie dem Handel und Transport von Gas, Strom, Wärme, Wasser und sonstigen leitungsgebundenen Medien tätig sind, sowie sämtlicher damit im Zusammenhang stehende Geschäfte, Vorgänge und Dienstleistungen. Die Tätigkeit des Unternehmens umfasst insbesondere den Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Beteiligungen an solchen Unternehmen, deren Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung sowie deren Unterstützung und Beratung einschließlich der Übernahme von Dienstleistungen für diese Unternehmen. Die Gesellschaft kann in den genannten Geschäftsfeldern auch selbst tätig werden. Stammkapital: 50.495.208,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: André, Marc Jerôme, Saarbrücken, *16.01.1981; Apelt, Jens Oliver, Zweibrücken, *01.11.1968. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Dr. Heckelmann, Marc, Saarbrücken, *18.03.1980; Sierra-Garrido, Rafael, Saarlouis, *02.03.1973; Umhauer, Andreas, Lemberg, *20.07.1962; Vesquet, Sissy, Wadgassen, *26.08.1971. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Enovos Deutschland Verwaltungs SE, Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 100674) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 05.08.2021. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-09-30:
Umwandlungsvermerk von Amts wegen berichtigt, nun: Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Enovos Deutschland SE, Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 100674) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 05.08.2021.

2021-12-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.10.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 5 , 16 (Jahresabschluss und Ergebnisverwendung) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 597.374,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Creos Deutschland Holding GmbH mit Sitz in Homburg (Amtsgericht Saarbrücken HRB 17884) beschlossen. Neues Stammkapital: 51.092.582,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.10.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.10.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.10.2021 mit der Creos Deutschland Holding GmbH mit Sitz in Homburg (Amtsgericht Saarbrücken HRB 17884) als übertragender Gesellschaft gegen Gewährung von Geschäftsanteilen unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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