2012-09-25: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.08.2012. Geschäftsanschrift: Am Coloneum 3-7, 50829 Köln. Gegenstand: die Erstellung und Realisation von Konzepten im Medienbereicht (Print, Funk, Fernsehen, Internet), die Herstellung von Bewegtbildmaterialien (insbesondere im Unterhaltungsbereicht) sowie Management, Controlling, Vermarktung und Vermittlung/Akquisition von Bewegtbildmaterialien, Moderatoren und Künstlern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wolter, Marcus, Hamburg, *31.01.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-10-01: Die Gesellschafterversammlung vom 11.09.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Endemol Beyond GmbH. Nicht mehr Geschäftsführer: Wolter, Marcus, Hamburg, *31.01.1967. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Ramme, Georg, Köln, *08.05.1974, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-08-11: Die Gesellschafterversammlung vom 05.08.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. § 5 (Veräußerung der Geschäftsanteile) entfällt. Die Nummerierung der übrigen Paragraphen wurde dementsprechend angepasst.
2014-12-17: Zwischen der Endemol Beyond GmbH als beherrschter Gesellschaft und der Endemol Deutschland Holding GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 61928) besteht ein Ergebnisabführungsvertrag vom 11.12.2014. Diesem Vertrag hat die Gesellschafterversammlung der Endemol Beyond GmbH durch Beschluss vom selben Tag zugestimmt.
2016-05-26: Die Gesellschafterversammlung vom 12.05.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Endemol Shine Beyond Germany GmbH. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Ramme, Georg, Köln, *08.05.1974. Bestellt als Geschäftsführer: Kollatschny, Michael, Brühl, *14.04.1978, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-01-09: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Jung, Michael, Bergisch Gladbach, *06.03.1965; Rustmeier, Sascha, Sankt Augustin, *06.07.1982.
2019-06-14: Prokura erloschen: Rustmeier, Sascha, Sankt Augustin, *06.07.1982.
2020-02-18: Der mit der Endemol Shine Group Germany GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 61928) am 11.12.2014 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Kündigung vom 12.09.2019 zum 01.01.2020 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
2020-02-20: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.01.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Endemol Shine Germany GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 52848) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.