2016-06-18: Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Endres, Peter, Pyrbaum OT Seligenporten, *06.06.1957. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Vertrag vom 09.06.2016 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.06.2016 und Erklärung vom 09.06.2016 der Endres Sabine, Pyrbaum, OT Seligenporten, *08.10.1961 Teile deren Vermögens (Fa. Sabine Endres e.K. mit dem Sitz in Pyrbaum OT Seligenporten (Amtsgericht Nürnberg HRA 17463)) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.