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Endres GmbH & Co. KG

Großhandelsgeschäft, Reinigungschemie, Hygienebedarf..., Verkaufsräume, Reinigungstechnik, Branchenläsungen, Metsa, Pramol, Servcie-Hotline, Bestätigter Kauf, Letzter Monat Bestätigter
Adresse / Anfahrt
Sandäcker 2
97076 Würzburg
2x Adresse:

Brückenstraße 1
97246 Eibelstadt


Friedrich-Glenck-Straße 8
99087 Erfurt


Kontakt
30 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 30 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2005-01-26:
Geändert, nun Persönlich haftender Gesellschafter: Endres Verwaltungs GmbH, Würzburg (AG Würzburg HRB 5692), Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Endres, Marga, Würzburg, *26.06.1944.

2012-12-20:
Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Sandäcker 2, 97076 Würzburg. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: König, Doris, Waigolshausen, *23.08.1969; Lampert, Horst, Beinerstadt, *15.04.1950.

2019-08-21:
Errichtet: Zweigniederlassung/en mit abweichender Firma: Schneider Hygienetechnik - Zweigniederlassung der Endres GmbH & Co. KG, 97246 Eibelstadt, Geschäftsanschrift: Brückenstraße 1, 97246 Eibelstadt. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Grohmann, Uwe, Zeulenroda-Triebes, *14.05.1963. Prokura erloschen: Endres, Marga, Würzburg, *26.06.1944; Lampert, Horst, Beinerstadt, *15.04.1950. Die Schneider Hygienetechnik GmbH mit dem Sitz in Eibelstadt ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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